Aufgaben / Tätigkeiten eines Bergretters:
Ein Bergretter verpflichtet sich ehrenamtlich und ohne Entgelt für Einsätze zur Verfügung zu stehen. Nach einem Probejahr und des absolvieren aller Kurse binnen 5 Jahre, verpflichtet er sich weiters mindestens 25 Stunden/Jahr für die Weiterbildung zur Verfügung zu stehen. Er ist auch Bereit Stunden für die Öffentlichkeitsarbeit (Rettungsdienst, Kletterturm,..) zu leisten. Ein Bergretter ist ein Alround-Alpinist dem das Klettern und Bergsteigen im unwegsamen Gelände Freude bereitet.
Vorraussetzungen für die Aufnahme eines Bewerbers als Mitglied des Österreichischen Bergrettungsdienstes sind:
• Klettern im III. Schwierigkeitsgrad im Vorstieg
• Tourenskilauf im hochalpinen Gelände
• Verfügbarkeit für Einsätze und Ausbildung
• Körperliche und geistige Eignung
• Ehrenamtliche und freiwillige Mitarbeit
• Mindestalter: vollendetes 16. Lebensjahr (bei Jugendmitgliedschaft vollendetes 15. Lebensjahr)
• Bei Minderjährigen: schriftliches Einverständnis der Erziehungsberechtigten
• Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme an einem 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurs
• Bedarf der Ortsstelle
Grundausbildung in der Ortsstelle:
Grundausbildung der Landesleitung:
Die Aufgaben, Einsatz- und Bergrettungstechniken, sowie die organisatorischen Angelegenheiten sind im Bergrettungsdienst ständigen Änderungen unterworfen, daher ist eine permanente Fortbildung
der Bergrettungsmitglieder unbedingt notwendig. Dies erfolgt durch die laufenden Schulungen in den Ortsstellen aber auch durch Besuch von Kursen der Landesleitung (Fortbildung).
Nach dem Absolvieren der Grundausbildung (positiv abgeschlossene Kurse) kann man sich auf ein Fachgebiet spezialisieren. Grundlage dafür ist ein Bedarf in der jeweiligen Ortsstelle.
Folgende weiterführende Kurse werden angeboten:
