Förderung der Bergrettung mit Bergekostenvorsorge 

Liebe Freunde der Bergrettung,
Unter dem Motto"Sie helfen uns, wir helfen Ihnen"

möchten wir Ihnen unsere Fördereraktion vorstellen:Die Bergrettung untersteht als Teil der lächendeckenden Rettungsorgansiationen im Land Salzburg dem Salzburger Rettungsgesetz. In diesem Gesetz ist auch das
Verursacherprinzip verankert, nach dem ein Rettungseinsatz grundsätzlich in Rechnung gestellt werden muß.Obwohl alle Bergrettungsleute freiwillig und enentgeltlich arbeiten, können wir keine Gratisbergungen durchführen.

Da die Bergrettung erhebliche Mittel zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft, für Ausbildung und Ausrüstung benötigt, um nur einige Kostenpositionen hervorzuheben. Zu dem kommt, daß in Österreich von der gesetzlichen Sozialversicherung die Transportkosten vom Berg ins Tal nicht übernommen werden.
Gerade die Bergung aus schwierigem alpinen Gelände sowie die Suche nach Abgängigen in diesen Gebieten verursacht oft enorm hohe Kosten. Diese Umstände und zahlreiche Anregungen auch von unserem Förderern waren ausschlaggebend, diei seit Jahren mit Erfolg praktizierte Fördereratkion für Sie zu verbessern und attraktiver zu gestalten.

Mit einem Beitrag von mindestens € 22,- zu Förderung und Unterstützung der Bergrettung (ein Teil dieser Einzahlung kommt der betreffenden Ortsstelle zugute) erhalten Sie Anspruch auf Rückerstattung von Such- und Bergungskosten bis zu einer Höhe von € 15.000- und das nicht nur für Sie, sondern auch für Ihre Familie (Kinder bis zum 18. Lebensjahr).

Wir danken Ihnen sehr herzlich für Ihr Verständnis und würden uns freuen, Sie als Förderer gewinnen zu können. Wir bedanken uns aber auch für jede noch so kleine Spende, denn dies zeigt Ihre Wertschätzung für unsere Arbeit.

 
 
Copyright © 2009, Bergrettung St.Johann/Pg, Pöllenstraße 16, 5600 St. Johann, E-Mail: info@br-stjohann.at., Notruf 140