(c) Landesleitung Salzburg ÖBRD
 
Wie man Bergrettungsmitglied wird:
 
Vorraussetzungen für die Aufnahme eines Bewerbers als Mitglied des Österreichischen Bergrettungsdienstes sind:
• ein entsprechender Bedarf der zuständigen Orsstelle
• die Eignung für seine Tätigkeit im Österreichischen Bergrettungsdienst
• ehrenamtliche und freiwillige Mitarbeit
• ein Höchstalter von 45 Jahren
• ein Mindestalter von 16 Jahren
• bei Bewerbern unter 18 Jahren das schriftliche Einverständnis des Erziehungsberechtigten
 
Ausbildung 
Grundausbildung
Fortbildung
Spezialausbildung
 
GRUNDAUSBILDUNG
 
Grundausbildung in der Ortsstelle:
• Die Ortsstellenleitung erstellt einen jährlichen Ausbildungsplan in Form von Schulungsabenden, Ausbildungsveranstaltungen und Übungen
• Erste-Hilfe-Ausbildung durch Ortsstellenärzte und Sanitätswarte
• Die Ausbildungsziele sind im Ausbildungskatalog der Landesleitung enthalten
• Vorbereitung für den Besuch der Landes-Ausbildungskurse, dazu sind Grundkenntnisse der Knoten und Rettungstechniken erforderlich. Weiters ist für die Teilnahme an den Landes-Ausbildungskursen eine entsprechende körperliche Leistungsfähigkeit (Kondition) erforderlich.
 
Grundausbildung der Landesleitung:
• In den Grundausbildungskursen wird dem angehenden Bergretter das alpintechnische Können und Wissen sowie die Bergrettungstechniken vermittelt, damit er nach Absolvierung der Grundausbildung in der Lage ist, selbstständig Bergungen im schwierigen hochalpinen Gelände durchzuführen.
• Um eine einheitliche Ausbildung innerhalb des Bergrettungsdienstes im Land Salzburg zu erreichen, werden die Lehrgänge nach dem Zielkatalog für die Ausbildungskurse der Landesleitung durchgeführt.
Diese umfassen:
• EH-Kurs (zwei Tage)
• Winterkurs ( sieben Tage)
• Felskurs (sieben Tage)
• Eiskurs (sieben Tage)
 
FORTBILDUNG
Die Aufgaben, Einsatz- und Bergrettungstechniken, sowie die organisatorischen Angelegenheiten sind im Bergrettungsdienst ständigen Änderungen unterworfen, daher ist eine permanente Fortbildung der Bergrettungsmitglieder unbedingt notwendig. 
 
SPEZIALAUSBILDUNG für das Funktionspersonal
• Einsatzleiter
• Ortsstellenausbildner
• Bezirksleiter
• Landes-Ausbildungsteam
• Ortsstellenarzt
• Bergrettungs-Sanitätswart
• Hundeführer
• Flugretter
 
 
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